Sunderbach

Sunderbach in Bielefeld

Quelle: am Südring, in Höhe der Bahnüberführung
Mündung: östlich der Kasseler Straße in den Trüggelbach
Länge: 2,7 km (6 Brücken)
Nebenbäche: Grippenbach (l.)
Bachsystem: Trüggelbach > Lutter I (Ems-Lutter)

Der Sunderbach (Wikipedia) entspringt am Südrand von Brackwede, in einem schmalen Gehölz an der Südseite des Südrings und an der Westseite des Bahndamms. Er fließt meist in südwestlicher Richtung ab, unterquert die neue Autobahnabfahrt Bielefeld-Zentrum und mündet in der Wiesenlandschaft östlich von Ummeln von rechts in den Trüggelbach.

Sunderbach vom Pivitsweg. Im Hintergrund die Autobahn 33 (Korff 2017)

Die Quelle befindet sich in der Südwestecke der Kreuzung von Südring und Bahnstrecke Bielefeld-Hamm. Der Bach folgt begradigt, praktisch wie ein Graben, über 1,1 km dem Sunderweg, unterquert an der Einmündung Sunderweg/Winterstraße die Winterstraße und nimmt westlich der Straße von rechts einen namenlosen Nebenbach auf. Gleich anschließend unterquert der Sunderbach die neue Autobahn 33. Er umfließt die kreuzförmige Anschlussstelle Bielefeld-Zentrum direkt am Böschungsrand südlich. Dies ist seltsamerweise der einzige Bachabschnitt mit naturnahem Verlauf. Rd. 300 m südwestlich des Kreuzes unterquert er, in den Wiesen wieder begradigt, den Pivitsweg und fließt an einem Waldrand entlang weiter Richtung Ummeln. 170 m westlich der Straße knickt er nach Südosten ab und fließt dem dort ebenfalls begradigten Grippenbach genau entgegen. Die Bäche vereinigen sich und knicken unter dem Namen Sunderbach nach Südwesten ab. 400 m weiter westlich und 85 m östlich der Kasseler Straße mündet der Sunderbach von rechts in den Trüggelbach.

Bedroht durch Straßenbaupläne

Der geplante Bau einer Bundesstraße 61 neu (Ortsumgehung Ummeln), also die bis zu sechsspurige Fortsetzung des Ostwestfalendamms nach Südwesten, würde die Bachläufe von Sunderbach und Grippenbach weitgehend zerstören und wohl auch massiv in den Grundwasserkörper eingreifen. Deshalb lehnen die Bielefelder Naturschutzverbände gemeinsam mit einer Bürgerinitiative diese Pläne entschieden ab.  Das Landesbüro der Naturschutzverbände begründete seine ablehnende Stellungnahme u.a. so: „Es werden zwei hoch schutzwürdige gesetzlich geschützte Biotope von der B 61n-Trasse überplant, der Biotopkomplex am Grippenbach mit einem naturnahen Bach, Ufergehölzen und einem tot- und altholzreichen Waldbestand (u.a. wichtiges Bruthabitat für Höhlenbrüter wie Grünspecht und Trauerschnäpper als Rote-Liste-Arten) und ein Erlenbruchwald mit Vorkommen des Königsfarnes … und einer wichtigen Bedeutung für Amphibien und Vögel. In beide Biotope wird direkt durch die Flächeninanspruchnahme und indirekt durch Veränderungen des Grundwasserhaushaltes sowie Immissionen erheblich eingegriffen.“

Da die Verkehrsplanung nach unserer Auffassung gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstößt, liegt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vor (Neue Westfälische 6.9.2019).

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